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REGELN & PREISE

Catch and Release - that's what it is

Alle gefangenen Fische sind schonend zu behandeln und zurückzusetzen. Verangelte Fische sind bei den Pächtern abzugeben. Keinesfalls dürfen augenscheinlich nicht überlebensfähige Fische ins Gewässer zurückgesetzt werden.

 

Preise gültig ab 1.03.2010

  • Jahreskarte EUR 520,- (limitiert auf 12 Stück)
  • Monatskarte (30 Tage) EUR 290,-
  • Wochenkarte EUR 190,-
  • 2 Tageskarte EUR 80,-
  • 3 Tageskarte EUR 105,-

Bei Übernächtigung in der Region bei einem unserer angeführten Beherberungsbetriebe reduzieren sich die oben angeführten Preise wie folgt:

  • Monatskarte (30 Tage) EUR 200,-
  • Wochenkarte 110,-
  • 2 Tageskarte EUR 60,-
  • 3 Tageskarte EUR 75,-

In den Sommermonaten bieten wir Ihnen die Möglichkeit zum Nachtfischen um EUR 40,- pro Person. Termine werden im Menüpunkt "Events" bekannt gegeben. Jahreskartenbesitzer fischen gratis.

 

Zeitliche Gewässernutzung:

Da der Bergwerkssee Langau manigfaltig genutzt wird (Badesee im Sommer, Wasserski, Erholung, Jagd, Veranstaltungen) müssen wir, um unseren Fischern ein ansprechendes Angebot bieten zu können, einen mit den anderen Aktivitäten zeitlich abgestimmten Nutzungsplan einhalten. Durch die kurze und extensive Nutzung steht unseren Gästen ein nicht überangeltes Revier zu Verfügung.

Um Ihnen die Planung zu erleichtern, wird es in Kürze einen Kalender geben, in dem alle die Fischerei tangierenden Veranstaltungen und Ereignisse eingetragen werden.

Jahreskartenbesitzer: Uneingeschränkter Zugang von 1.1. bis 31.12.

Alle anderen Kartenarten: Zeitfenster von 1.1. bis 30.4. und 30.9. bis 31.12.

Guiding und Nachtfischen sind von den Zeitbegrenzungen ausgenommen!

 

Voraussetzung zum Erwerb einer Fischerkarte:

Wie im NÖ Fischereigesetz geregelt, werden Fischerkarten nur an Personen ausgegeben, die eine gültige Fischerkarte (blaue Farbe), eine gültige Fischergastkarte (weiße Farbe) und einen amtlichen Lichtbildausweis oder ein vom NÖ Landesfischereiverband ausgegebenes Dokument (grüne Farbe) vorweisen können.

 

Benützung der fischereilichen Anlagen:

Es stehen 3 Ruderboote zur Verfügung, wobei eines für Jahreskartenfischer die restlichen 2 für, die anderen Kartenbesitzer zur Benützung frei ist.
Gerne können Jahreskartenbesitzer ihre Privatboote am Fischersteg befestigen. Es wird dafür keine Haftung übernommen. (Elektromotor erlaubt, Echolot erlaubt)

 

Auszug aus den Fischerregeln 2010:

  • 1h vor Sonnenaufgang bis 1 h nach Sonnenuntergang
  • 2 Angelstöcke erlaubt
  • Grundsätzlich Schonhakenpflicht (oder Widerhaken sorgfältig andrücken!)
  • Spinnnfischen (sinngemäß alle Kunstköder und Schleppfischen mit System), Widerhaken erlaubt
  • Abhängmattenpflicht, in Booten Abhängmatten vorhanden
  • Nur gewässereigene Köderfische erlaubt
  • Zelte bzw. Tipies erlaubt
  • Den Angelplatz, Boot sauber verlassen

Verstöße gegen die hier angeführten und in der Karte vermerkten Regeln, wird mit sofortigem Kartenentzug geahndet (ohne Anspruch auf Rückzahlung des Kartenpreises) bzw. ggf. zur Anzeige gebracht.

Regeln und Preise


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